Aug
16
Nutzung offener WLan´s ist nicht strafbar
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Das Amtsgericht Wuppertal wiederlegte mit dieser Entscheidung sein eigenes Urteil von 2008, damals sah das Gericht es noch als unerlaubtes Abhören von Nachrichten an. In diesem Fall wurde das Verfahren gegen einen Schwarzsurfer der sich in ein unverschlüsseltes WLan eingeklinkt hat erst gar nicht eröffnet, der Richter sah keinen Straftatsbestand.Dieses Urteil bezieht sich um ein reines surfen, wer allerdings ein Paßwort knackt, oder versucht an Daten anderer Teilnehmer des WLans zu kommen, der macht sich sowohl strafbar..
