Mrz
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Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten sind Verfassungswidrig, so entschied heute das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Telekommunikationsgeheimnis und die sichere Aufbewahrung der Daten waren die Hauptgründe für das Urteil. Die Daten müssen erstmal gelöscht werden. Allerdings wird das umstrittene Gesetz jetzt vermutlich so angepasst, das in Zukunft eine Datenspeicherung ermöglicht wird. Eine ausführliche Urteilsbegründung ist hier zu finden.

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